Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie unsere Informationen zu Taxen und Finanzierungsmöglichkeiten – klar und verständlich erklärt.
Fragen zur Finanzierung sind komplex – wir beraten Sie persönlich und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.
Der grösste Teil Ihres Aufenthalts im Bifang wird von Ihnen selbst finanziert. Die Krankenkasse übernimmt ebenfalls einen Teil der Pflegekosten. Die öffentliche Hand (letzte Wohngemeinde) finanziert die Restkosten der Pflege. Wir erklären Ihnen alles persönlich und beraten Sie vor dem Eintritt sorgfältig über die Finanzierung des Aufenthalts.
Die Kosten setzen sich zusammen aus Pension, Betreuung und Pflege. Die Pflegekosten werden anteilig von der Krankenkasse (Grundversicherung), der öffentlichen Hand und den Bewohnenden getragen.
Medizinische Nebenleistungen wie z.B. Arztleistungen oder Medikamente werden grundsätzlich durch die Krankenkassen vergütet. Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind, werden Ihnen in Rechnung gestellt.
Der Anteil an ein Pflegeheim wird aus der Grundversicherung bezahlt, dabei spielt die Versicherungsklasse keine Rolle. Prüfen Sie jedoch Ihre Zusatzverischerung bezüglich Langzeitversicherung/
Pflegeversicherung.
Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, um die anfallenden Kosten zu decken, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Anspruch auf Hilflosenentschädigung haben Personen, die für alltägliche Lebensverrichtungen (Ankleiden, Körperpflege, Essen, usw.) dauernd auf Hilfe Dritter angewiesen sind. Die Entschädigung hängt nicht von Einkommen und Vermögen ab, sondern vom Grad der Hilflosigkeit.
Weitere Auskünfte finden Sie bei der SVA-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde der Bewohnenden oder auf www.sva-aargau.ch.
Alle wichtigen Unterlagen zum Eintritt auf einen Blick.
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